Abwehrender Brandschutz
Der Landkreis übt die Fachaufsicht über die Träger des Brandschutzes und die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder aus.
Er organisiert in diesem Zusammenhang die Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder auf kreislicher Ebene. Die Ausbildung wird von ehrenamtlich tätigen Kreisausbildenden durchgeführt und findet überwiegend am Standort des ZfBK statt. Im Rahmen der sogenannten Kreisausbildung werden die Grundausbildungslehrgänge durchgeführt.
Grundausbildungslehrgänge sind:
- Atemschutzgeräteträger (AGT),
- Technische Hilfeleistung (TH),
- Maschinist für Löschfahrzeuge,
- Sprechfunker und
- Truppführer, sowie
- ABC-Weiterbildung und
- TH-Absturzsicherung.
Für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird die kreiseigene Atemschutzübungsstrecke in Eberswalde genutzt.
Des weiteren werden Auszeichnungsanträge der Träger zur Verleihung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz und Medaillen für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr geprüft und die jährliche Auszeichnungsveranstaltung der Kameradinnen und Kameraden organisiert.
Der Kreisbrandmeister und seine Stellvertreter unterstützen den Landrat und den Landkreis bei der Aufgabenerfüllung gem. BbgBKG. Die Funktionen werden im Landkreis Barnim ehrenamtlich durch Ehrenbeamte auf Zeit wahrgenommen. Sie werden nach vorheriger Anhörung der Wehrführungen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt.
E-Mail: bevoelkerungsschutz@kvbarnim.de
- Fachaufsicht über die Träger des Brandschutzes und Betreuung der Feuerwehr
- Überprüfung der Feuerwehren auf Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft sowie Beratung der Träger des Brandschutzes
- Organisation der Kreisausbildung und Sicherstellung der weitergehenden Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
- Organisation der Lehrgangsbeschickung an die Landesfeuerwehrschule und Technische Einrichtung (LSTE)
- Erstellung und Fortschreibung der Gefahrenanalyse des Landkreises
- Förderung der Jugendfeuerwehren
- Antragsbearbeitung von Ehrenzeichen und der Medaillen für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr sowie Organisation der Auszeichnungsveranstaltungen
- Vergabe von Funkrufkennern
- Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft „Schutz der Wälder"
- enge Zusammenarbeit mit den Kreisausbildern, dem Kreisfeuerwehrverband, der Landesfeuerwehrschule und dem Ministerium des Innern