zur Hauptnavigation springen zum Inhalt springen

Vorbeugender Brandschutz

Der Landkreis Barnim ist die für das gesamte Territorium des Landkreises Barnim, mit Ausnahme der Stadt Eberswalde, zuständige Brandschutzdienststelle nach §§ 32 ff BbgBKG.

Durch die Mitarbeitenden der Brandschutzdienststelle werden in regelmäßigen Zeitabständen Brandverhütungsschauen in brandschaupflichtigen Objekten durchgeführt. Weiterhin werden durch die Beschäftigten der Brandschutzdienststelle brandschutztechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren und im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gefertigt. Auch die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in den Objekten, bei denen auf Grundlage bauordnungsrechtlicher Regelungen eine BMA vorgeschrieben ist, wird über die Brandschutzdienststelle koordiniert.

  • Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren
  • Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
  • Stellungnahmen zu Sondergenehmigungsverfahren
  • Stellungnahmen zu BImSch-Verfahren
  • Stellungnahmen zur Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten und Heime
  • Jährliche Überprüfung der Funktionen des Feuerwehrschlüsseldepots an BMA nach DIN 14675
  • Brandverhütungsschauen, einschließlich Nachschau
  • Abstimmung der Feuerwehrpläne
  • Abstimmung des Löschwasserbedarfes mit den Trägern des Brandschutzes
  • Stellungnahmen zur Löschwasserrückhaltung
  • Beratungsgespräche mit Architekten, Bürgern, und Betrieben/Einrichtungen sowie Gemeinden und Ämtern
  • Beteiligung nach dem Gewerberecht
  • Anhörungsverfahren zu spezifischen Landesgesetzen und Verordnungen
  • Mitwirkung bei Alarmübungen auf Anforderung
  • Unterstützung bei der Erstellung betrieblicher Brandschutzkonzeptionen sowie Flucht- und Rettungspläne