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Stabsräume für das Krisenmanagement der Kreisverwaltung

Gemäß §§ 7, 8 BbgBKG ist der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter Leiter des Katastrophenschutzes und hat bei Einsätzen zur Bekämpfung von Katastrophen bzw. Großschadensereignissen die Gesamtführung und damit die Grundsatzentscheidungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bedient er sich eines Gesamtstabes.

Der Stab erledigt alle mit dem Ereignis, das zu seiner Tätigkeit geführt hat, im Zusammenhang stehenden verwaltungsspezifischen (administrativ-organisatorischen) Aufgaben. Er unterstützt die Kräfte- und Mittelplanung sowie die Gefahrenabwehr der operativ-taktischen Ebene, soweit ein Bedarf besteht, arbeitet mit den erforderlichen Behörden und Einrichtungen zusammen und erledigt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 

Dem Stab obliegt auch die technische und taktische Führung aller ihm für den Einsatz unterstellten Einheiten, auch verschiedener Fachdienste, am Gefahren- oder Schadensort. Das Führungssystem (Führungsorganisation und Führungsvorgang) ist in der FwDV 100 verbindlich geregelt. 

Die Schnelleinsatzgruppe-Führung (SEG-Fü) unterstützt bei den Aufgaben. Die Einheit wird als Regieeinheit des Landkreises mit Angehörigen aus verschiedenen Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises selbst betrieben. Das Personal ist in ausreichender Stärke vorhanden. 

Für diese Einrichtungen des Katastrophenschutzes werden am Standort des ZfBK die Voraussetzungen vorgehalten.